Mitgliedschaft
Du möchtest Mitglied in der DLRG werden?
Du kannst eine Mitgliedschaft nur bei einer DLRG Ortsgruppe beantragen. Am besten suchst du dir eine in deiner Nähe. Falls du die Adresse nicht kennst, gehe bitte auf die Seite: "Finde uns in der Nähe. Die DLRG Deutschlandweit". Dort werden DLRG-Ortsgruppen in deiner Umgebung und die Kontaktdaten angezeigt.
Die DLRG-Gliederungen vor Ort bieten viele Angebote und Kurse, die sich schwerpunktmäßig stark voneinander unterscheiden können. Nicht jede Gliederung deckt alle Bereiche ab. Entsprechend unterschiedlich gestalten sich auch die Mitgliedsbeiträge und Bedingungen. Die örtlichen Gliederungen haben das Recht, ihre Mitgliedsbeiträge selbst festzusetzen. In der Regel handelt es sich um einen Jahresbeitrag.
Mitgliedschaft in der Ortsgruppe
Mitglied in der DLRG Ortsgruppe Nagold kann man von Geburt an werden. Aktuell beträgt der Mitgliedbeitrag für Jugendliche 50 €, Erwachsene 55 € und Familien 95 €. Eine Familie setzt sind dabei aus ein oder zwei Erwachsenen und beliebig vielen Kindern unter 18 Jahren zusammen, die einen gemeinsamen Zahler haben. Erreicht eines der Kinder das 18. Lebensjahr erhält es automatisch eine Einzelmitgliedschaft als Erwachsener.
Eine Mitgliedschaft besteht immer bis zum 31.12. eines Kalenderjahres. Eine Kündigung zum Ende des Kalenderjahres muss immer bis zum 31.10. eingegangen sein. Dazu kann auch das untere Formular genutzt werden.
Formular zur Kontaktaufnahme
Kündigung der Mitgliedschaft
Die DLRG führt kein zentrales Register und kann daher auch keine Kündigungen von Mitgliedschaften in den Ortsgruppen annehmen oder bestätigen. Bitte wende dich an die Ortsgruppe, bei der du Mitglied bist. Falls du die Adresse nicht kennst, gehe bitte auf die Seite: "Finde uns in der Nähe. Die DLRG Deutschlandweit". Dort werden DLRG-Ortsgruppen in deiner Umgebung und die Kontaktdaten angezeigt. Wenn du den Namen der Ortsgruppe kennst, suchen wir auf Anfrage auch gerne die Kontaktdaten raus.
In der Regel ist eine Kündigung immer nur zum Ende eines Kalenderjahres möglich und muss bis zum 30. September bei der örtlichen Gliederung eingegangen sein. Bei später eingehenden Kündigungen verlängert sich die Mitgliedschaft bis zum Ablauf des Folgejahres.