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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Nagold findest du hier .

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Teilnahmebedingungen

Allgemeine Teilnahmebedingungen

zu den Ausbildungsangeboten oder den Veranstaltungen (kurz: Angebot) der

DLRG Ortsgruppe Nagold

1. Anmeldung

DLRG Landesverband Württemberg e. V.

Ortsgruppe Nagold

Postfach 11 35

72191 Nagold

Die Anmeldung ist eine verbindliche Zusage der Teilnahme für das angegebene Angebot. Ein Rechtsanspruch auf eine Teilnahme wird mit der Anmeldung nicht begründet.

Die Anmeldung zu dem entsprechenden Angebot erfolgt per Post, Fax, oder über die Homepage. Ist eine Gliederung mit der Anmeldung nicht einverstanden, so muss

innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Anmeldung bei der Ortsgruppe Nagold widersprochen werden.

2. Teilnahmevoraussetzungen

Die Teilnahme an einem Angebot ist an die Erfüllung der in der Lehrgangs- /Veranstaltungsbeschreibung (im Internet!) genannten Voraussetzungen gebunden. Die

Nachweise darüber müssen zusammen mit der Anmeldung in Kopie vorgelegt werden. Die Lehrgangs-/Veranstaltungsleitung darf sich die in der Lehrgangs-

/Veranstaltungsausschreibung geforderten Voraussetzungen - wie z.B. die Rettungsfähigkeit eines Teilnehmenden - stichprobenhaft demonstrieren lassen,

sollte die Art und Weise der Übungsausführung bzw. der Übungsbeschreibung während des Lehrgangs erhebliche Zweifel an der ordnungsgemäßen Erfüllung

Anlass geben. Sollte sich ein Teilnehmender einer Demonstration verweigern oder erfüllt ein Teilnehmender nicht die geforderten Übungen, so

sind die Lehrgangs-/Veranstaltungsleitung aus Haftungsgründen berechtigt, Teilnehmende von einzelnen Übungen oder dem gesamten Lehrgang/Veranstaltung

auszuschließen, um Gefahr für Leib und Leben des Teilnehmenden abzuwenden. Nicht erfüllte Lehrgangs- /Veranstaltungsteile sind auf der Teilnahmebescheinigung

von der Lehrgangs- /Veranstaltungsleitung zu streichen oder durch Zusätze kenntlich zu machen. In diesen Fällen erfolgt weder eine Erstattung der gesamten noch

von Teilen der Lehrgangs- /Veranstaltungsgebühr. Dies trifft auch zu, sollte ein Teilnehmender auf Grund von gesundheitlichen Einschränkungen bestimmte Teile

der Theorie oder der Praxis nicht absolvieren können. Soweit zur Erreichung einer bestimmten Qualifikation konkrete Inhalte bzw. Seminarumfänge vorgeschrieben

sind, führen nicht wahrgenommene oder nicht erfüllte Lehrgangs-/Veranstaltungsteile zu einer Versagung von Lizenzen oder deren Verlängerung.

3. Teilnahmegebühr

Für das Angebot wird eine Teilnahmegebühr erhoben. Die Teilnahmegebühr wird mit der Anmeldung fällig. Die Rechnungslegung und der Einzug der

Teilnahmegebühr erfolgen per Lastschrift vom Konto des Teilnehmenden oder seines gesetzlichen Vertreters. Bei Teilnehmenden, die von einer

Gliederungsebene entsandt wurden, wird entsprechend bei der entsendenden Gliederung eingezogen.

4. Zusage/Absage von Lehrgängen/Veranstaltungen

Anmeldungen werden, sobald die Nachweise über die Erfüllung der Voraussetzungen vollständig vorliegen, im Rahmen der verfügbaren Plätze in

der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Mit Anmeldeschluss erhält jeder Teilnehmende eine Einladung mit weiteren

organisatorischen Hinweisen. Überzählige Anmeldungen erhalten eine Absage mit dem Hinweis auf Aufnahme in eine Warteliste. Wird ein

Lehrgangsplatz frei, werden die Plätze in der Reihenfolge der Warteliste vergeben. Die DLRG Ortsgruppe Nagold behält sich vor, Angebote auch

kurzfristig abzusagen, wenn zu geringe Teilnehmerzahlen oder andere Umstände eine Durchführung nicht zulassen. In diesem Fall werden bereits

bezahlte Gebühren zurück überwiesen.

5. Leistungen

Die angegebenen Gebühren beinhalten die in der Ausschreibung (im Internet!) aufgeführten Leistungen. Eine Garantie für den erfolgreichen Abschluss kann nicht

gegeben werden. Reisekosten können keine übernommen werden. Entsprechende Anfragen sind ggfs. an eine entsendende Gliederung zu richten.

6. Rücktritt

Abmeldungen müssen grundsätzlich schriftlich vorgenommen werden. Bei Rücktritt von einem Angebot später als drei Wochen vor dem Kurs,

Lehrgang/Veranstaltung werden die vollen Teilnahmegebühren fällig. Nach Vorlage eines ärztlichen Attestes können die Teilnahmegebühren erlassen werden.

7. Verhaltensbedingte Kündigung

Wenn Teilnehmende gegen Gesetze verstoßen, sich vertragswidrig verhalten oder grobes Fehlverhalten vorliegt (z. B. Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz,

Alkoholmissbrauch ect.) hat die durch die DLRG Ortsgruppe Nagold eingesetzte Lehrgangs-/Veranstaltungsleitung die Möglichkeit diese vom

Lehrgang/Veranstaltung auszuschließen. Dies gilt auch, wenn Teilnehmende das Miteinander in der Gruppe unzumutbar beeinträchtigen oder gegen

Weisungen der Lehrgangs-/Veranstaltungsleitung verstoßen. Bei minderjährigen Teilnehmenden ist die Lehrgangs-/Veranstaltungsleitung berechtigt, nach

Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten, auf deren Kosten die vorzeitige Abreise vom Lehrgang/Veranstaltung zu veranlassen bzw. bei volljährigen

Teilnehmenden den Vertrag zu kündigen. Eine Rückerstattung der Lehrgangs-/Veranstaltungsgebühren erfolgt nicht. Über die

Lehrgangs-/Veranstaltungsgebühren hinausgehende Kosten gehen zulasten des Teilnehmenden.

8. Zuschüsse für den Wasserrettungsdienst (RDG)

Das Land fördert die Ausbildung der nicht hauptamtlich im Wasserrettungsdienst Beschäftigten durch Zuschüsse. Gefördert wird nicht der Lehrgang,

sondern die Ausbildung des Einzelnen. Eine Förderung kann nur erfolgen, wenn sich die/der Lehrgangsteilnehmerin/-teilnehmer verpflichtet,

nach erfolgreichem Abschluss der geförderten Ausbildung für mindestens 3 Jahre im Rettungsdienst in Baden-Württemberg mitzuarbeiten.

Erreicht die Mitarbeit im Rettungsdienst diese Zeit nicht, verpflichtet sich die/der Lehrgangsteilnehmerin/-teilnehmer schon jetzt zu einer

Rückzahlung des betreffenden Zuschusses in folgender Weise:

a) bei keiner Tätigkeit im Rettungsdienst 100%

b) bei einer Tätigkeit bis zu 1 Jahr 75%

c) bei einer Tätigkeit zwischen 1 und 2 Jahren 50%

d) bei einer Tätigkeit zwischen 2 und 3 Jahren 25%

Kann die/der Teilnehmerin/Teilnehmer seiner Verpflichtung aus Gründen, die sie/er nicht zu  vertreten hat, nicht nachkommen, kann die

Rückzahlungsverpflichtung ermäßigt werden. Die entsprechende Verpflichtungserklärung erstellt jede Gliederung eigenständig. Die

Verpflichtungserklärung ist von jeder/jedem Lehrgangsteilnehmerin/-teilnehmer zu unterschreiben. Der zuständigen Gliederung wird die Kontrolle

über die mindestens 3-jährige Mitarbeit im WRD übertragen. Eine Mitarbeit im Rettungsdienst (Verpflichtung) kann erst nach Abschluss

der Fachausbildung Wasserrettungsdienst (Mindestalter 16 Jahre) erfolgen. Die Verpflichtungserklärung muss mit der Anmeldung zu einem

Lehrgang der Lehrgangs- /Veranstaltungsleitung vorliegen. Bei nachgereichten Verpflichtungserklärungen besteht kein Anspruch auf Kostenerstattung.

9. Sonderurlaub

Für Lehrgänge, Seminare und Tagungen, sowie für Betreuerinnen/Betreuer von Freizeiten kann bei Arbeitgeber Sonderurlaub beantragt werden.

10. Teilnahmebestätigung

Jeder Teilnehmende erhält nach Abschluss eines Lehrganges eine Teilnahmebestätigung.

11. Fotographien/Videoaufnahmen

Wir weisen alle Teilnehmer darauf hin, dass während der Lehrgänge von Ihnen Foto- und Filmaufnahmen angefertigt werden können. Diese

Aufnahmen dienen der Darstellung der Lehrgänge in den Medien. Ihre Veröffentlichung bedarf daher im Regelfall keiner zusätzlichen

Einwilligung der fotografierten Personen. Die Fotografen tragen darüber hinaus dafür Sorge, dass die Persönlichkeitsrechte der fotografierten

Person gewahrt bleiben. Weder von dem Fotografen noch von den auf dem Foto dargestellten Personen können Honoraransprüche oder

Ansprüche auf Namensnennung bei der Veröffentlichung erhoben werden. Die DLRG behält sich vor, während der Lehrgänge angefertigte

Bilder und Filmaufnahmen für verbandsinterne Zwecke weiter zu verwenden. Für darüberhinausgehende Anwendungen, insbesondere kommerzieller

Art, wird die DLRG sich im Einzelfall mit der jeweils fotografierten Person in Verbindung setzen, sofern dies im Rahmen der §22 und § 23

KunstUrhG notwendig ist.

12. Haustiere

Das Mitbringen von Haustieren zu einem Lehrgang ist nicht gestattet.

13. Datenschutzhinweis

Alle erhobenen Daten werden unter Berücksichtigung der §§ 1-6 und 27-35 Bundesdatenschutzgesetz behandelt. Wir versichern, dass wir die

Daten ausschließlich zur Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke und Aufgaben der DLRG, sowie in der Mitgliederverwaltung verwenden.

Die DLRG Ortsgruppen melden Mitgliederdaten an die übergeordneten Gliederungsebenen und übermitteln personenbezogene Daten an Versicherer,

soweit dies zum Leistungsbezug erforderlich ist.

14. Schlussbestimmungen

Detaillierte Teilnahmebedingungen und Voraussetzungen sind im Internet beim jeweiligen Lehrgang/Veranstaltung zu entnehmen. Andere Bestimmungen

als die hier abgedruckten gelten nicht, es sei denn, diese wurden schriftlich vereinbart. Sollte eine der Bestimmungen unwirksam sein oder werden,

tritt an ihre Stelle diejenige wirksame Bestimmung, die der von den Parteien gewollten am nächsten kommt.

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